Informationen

Kostenübernahmemöglichkeiten :
Krankenkasse (nach ärztlicher Verordnung)
Pflegekasse  (nach Festlegung des Pflegegrades)
Privat  (je nach Bedarf)
Sozialamt  ( in besonderen Fällen)

Leistungen der Pflegekassen :
Wenn Sie Pflegekräfte von ambulanten Vertragspflegediensten
in Anspruch nehmen möchten, übernimmt die Pflegekasse folgende Beträge:

Pflegesachleistungen  monatlich
Pflegegrad 1  :  €      (Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen über 125,- Euro)
Pflegegrad  2 :  €      689,-
Pflegegrad  3 :  €   1.298,-
Pflegegrad  4 :  €   1.298,-
Pflegegrad  5 :  €   1995,-

Pflegegeld zahlt die Pflegekasse, wenn die Pflege zu Hause zum Beispiel durch Angehörige sichergestellt wird.

Pflegegeld
Pflegegrad 1 :     €   —
Pflegegrad 2 :     €   316,-
Pflegegrad 3 :     €   545,-
Pflegegrad 4 :     €   728,-
Pflegegrad 5 :     €   901,-

Zusätzliche  Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen monatlich:
Versicherte aller Pflegegrade erhalten einen Betreuungsbetrag von  € 125,- .
Dieser Betrag wird ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst abgedeckt.

Ersatzpflege

Ist die private Pflegeperson krank oder möchte Urlaub machen, werden die Kosten einer Ersatzpflege von der Pflegeversicherung übernommen. Die Ersatzpflege ist in einem Kalenderjahr bis zu 6 Wochen möglich. In allen Pflegegraden übernimmt die Pflegeversicherung  €  1.612,- für die Kosten der Ersatzpflege .

Zusätzlich übernimmt die Pflegekasse Kosten für Verhinderung von pflegenden Angehörigen (Urlaub, Krankheit usw.) in Höhe von bis zu
€ 1.550  je Kalenderjahr und für bis zu 4 Wochen/Jahr.
Weitere Einzelheiten und Möglichkeiten der Kostenübernahme variieren von Fall zu Fall.

Kurzzeitpflege

Da viele pflegebedürftige Personen nur kurzfristig auf vollstationäre Pflege angewiesen sind,sei es durch Krisensituation oder angegliedert an einen Krankenhausaufenthalt, wird die Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen (Altersheime) angeboten. Bei den Pflegegraden 2 bis 5 übernimmt die Pflegeversicherung diese Leistung in Höhe von
€  1.612,-  von bis zu vier Wochen .

Wohnungsverbessernde Maßnahmen

Pflegebedürftige Menschen oder solche, die in der Alltagskompetenz eingeschränkt sind und zu Hause gepflegt oder betreut werden, bekommen von der Pflegeversicherung in allen Pflegegraden € 4.000,- , um das Wohnumfeld individuell ihrem Hilfebedarf anpassen lassen zu können .

Wir stehen Ihnen gerne unter Tel. 07161-944 033 zu einem für Sie
unverbindlichen Informationsgespräch zur Verfügung

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